Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung, der Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen. Die Weiterbildung darf keine freizeitorientierten Themen beinhalten.
Antragsberechtigt sind:
mit Hauptwohnsitz in Sachsen (bei Auszubildenden Ausbildungsstätte und Hauptwohnsitz in Sachsen).
Mit der Weiterbildung darf noch nicht begonnen worden sein. (Eine verbindliche Anmeldung oder der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages wie auch eine Anzahlung oder Bezahlung darf erst nach Antragseingang bei der SAB erfolgen.)
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden, neuen Antragsformulare für den Förderzeitraum 2014-2020 schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Vor der Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zur 50% bis 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren).
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